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Lichtbogenschweissgeräte

dguv 3 hannover

Lichtbogenschweißgeräte müssen im Betrieb regelmäßig geprüft werden. Anforderungen der Prüfung sind in der Norm DIN EN 60974- 4 verankert.

 

Durch die regelmäßige Überprüfung dieser Geräte können Defekte bzw. Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, um Geräteausfällen und Personenschäden vorzubeugen.

In der DIN EN 60974- 4 wird gefordert, dass bei Erstprüfung vor Inbetriebnahme, bei Instandsetzung und Änderung, sowie bei Reparatur, als auch im Falle der Wiederholungsprüfung diese in regelmäßigen Intervallen durchzuführen ist.

Die Prüfung ist ausschließlich durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen.

Unser ST-Prüfkonzept beinhaltet...

Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 an.


Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. 

Ihr Vorteil bei diesen Prüfungen besteht aus der frühzeitigen Fehler- und Gefahrenerkennung.
So kann der Brandschutz aufrechterhalten und Stromschläge verhindert werden.
Komplette Geräteausfälle, sowie Personenschäden und die daraus resultierenden Kosten können ebenfalls vermieden werden.

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